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Schülersprecher 2023/2024

 

1. Janina Oppelt (M10a)

2. Hannes Kreuzer (M8) und Gina Kirschner (9a)

 

 

VerbindungslehrerInnen 2023/2024

 

1. Herr Mayerl

2. Frau Göb

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Sonstiges

 

Bitte helfen Sie uns! In den folgenden Punkten gibt es immer wieder Probleme!

 

 

  • Proben und Elternbriefe bitte sofort unterschreiben und dem Kind mit in die Schule schicken (evtl. dafür eine Extraeinlegemappe in die Büchertasche)
  • Hausaufgaben auf Vollständigkeit überprüfen (= Pflicht der Eltern!)
  • Süße Getränke, wie Cola, Spezi … sind in der Schule nicht erlaubt! Unser Frischwasserautomat bietet Wasser mit und ohne Kohlensäure. Bitte schicken Sie Ihren Kindern eine Weithalsflasche aus Kunststoff mit!
  • Handyverbot auf dem gesamten Schulgelände!

Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände müssen Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, ausgeschaltet sein. Dieses gilt auch für die Ganztagesschule. Bitte weisen auch Sie Ihr Kind ausdrücklich darauf hin. Bei Zuwiderhandlung verbleibt das Handy für 2 Tage in der Schule! Wir bitten Sie, diese Maßnahme zu unterstützen!

  • Angemessene Schulkleidung

Leider gibt es immer wieder Probleme mit zu freizügiger Schulkleidung: Bauchfreie und/oder zu tief ausgeschnittene Shirts und extrem kurze Shorts sind keine Schulkleidung!

Liebe Eltern, bitte achten Sie darauf, dass die Mädchen angemessen in der Schule bekleidet sind.

 

Fahrrad fahren

Bitte lassen Sie Ihre Grundschulkinder erst nach bestandener Fahrradprüfung in der 4. Klasse mit dem Rad in die Schule fahren! Der Versicherungsschutz ist sonst nicht gewährleistet.

 

Erkrankung und Unterrichtsbefreiung

Bitte informieren Sie uns vor Unterrichtsbeginn telefonisch, wenn Ihr Kind an einem Tag aus gesundheitlichen Gründen die Schule nicht besuchen kann. Eine schriftliche Entschuldigung ist dann spätestens bei Rückkunft des Kindes mitzubringen.

Kann Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend nicht am Sport- oder Schwimmunterricht teilnehmen, bitten wir um eine gesonderte Mitteilung für die Sportlehrer. Kann Ihr Kind wegen einer Verletzung oder aus anderen Gründen längerfristig oder dauerhaft nicht am Sportunterricht teilnehmen, ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich. Bitte denken Sie daran: Mit einer Verletzung an der Hand kann Ihr Kind trotzdem laufen und muss nicht befreit werden!

 

Erreichbarkeit

Bitte denken Sie auch daran, dass Sie der Schule mitteilen, wenn sich Ihre Anschrift oder Ihre Telefonnummer ändern sollte (z. B. bei Handywechsel). Gerade in Notfällen ist es wichtig, dass wir Sie, liebe Eltern, oder andere Ansprechpartner erreichen können.

 

Kopfläuse

Kopfläuse treten leider immer wieder auf. Bitte nehmen Sie es ernst, wenn Sie durch die Schule ein Schreiben erhalten, dass in der Klasse Ihres Kindes Kopfläuse aufgetreten sind. Handeln Sie nach der Vorgabe des ausgegebenen Merkblattes!

 

Unser Sekretariat ist täglich von 07:00 – 12:30 Uhr besetzt.

 

 

Wir wünschen Ihnen und Ihren Kindern ein ruhiges und erfolgreiches Schuljahr!

 

Viele Grüße

                                                                                    

gez. Andrea Habenstein, Rektorin                             gez. Irmgard Bauer, Konrektorin

 

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Vorzeitiges Unterrichtsende:         Siehe Elternbriefe!

 

Weitere Infos:

 

Getränke

Bitte geben Sie Ihren Kindern keine süßen Getränke, wie Cola, Spezi, … (Ausnahme Apfelsaftschorle) mit in die Schule. Zucker macht nicht nur zappelig, sondern entzieht den Knochen auch den Kalk. Zudem steht in unserer Schule ein Getränkespender zur Verfügung, aus dem die Schüler sich ihre eigenen Flaschen (mit breitem Flschenhals!!!) wieder mit frischem Wasser auffüllen können.

 

Fahrrad fahren

Bitte lassen Sie Ihre Grundschulkinder erst nach bestandener Fahrradprüfung in der 4. Klasse mit dem Rad in die Schule fahren! Der Versicherungsschutz ist sonst nicht gewährleistet.

 

Erkrankung und Unterrichtsbefreiung

Bitte informieren Sie uns vor Unterrichtsbeginn telefonisch, wenn Ihr Kind an einem Tag aus gesundheitlichen Gründen die Schule nicht besuchen kann. Eine schriftliche Entschuldigung ist dann spätestens bei Rückkunft des Kindes mitzubringen.

Kann Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend nicht am Sport- oder Schwimmunterricht teilnehmen, bitten wir um eine gesonderte Mitteilung für die Sportlehrer. Kann Ihr Kind wegen einer Verletzung oder aus anderen Gründen längerfristig oder dauerhaft nicht am Sportunterricht teilnehmen, ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich. Bitte denken Sie daran: Mit einer Verletzung an der Hand kann Ihr Kind trotzdem laufen und muss nicht befreit werden!

 

Erreichbarkeit

Bitte denken Sie auch daran, dass Sie der Schule mitteilen, wenn sich Ihre Anschrift oder Ihre Telefonnummer ändern sollte (z. B. bei Handywechsel). Gerade in Notfällen ist es wichtig, dass wir Sie, liebe Eltern, oder andere Ansprechpartner erreichen können.

 

Kopfläuse

Kopfläuse treten leider immer wieder auf. Bitte nehmen Sie es ernst,  wenn Sie durch die Schule ein Schreiben erhalten, dass in der Klasse Ihres Kindes Kopfläuse aufgetreten sind. Handeln Sie nach der Vorgabe des ausgegebenen Merkblattes!

 

Verbot von digitalen Speichermedien (auch Handys) auf dem Schulgelände

Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände müssen Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, ausgeschaltet sein. Dieses gilt auch für die Ganztagesschule. Bitte weisen auch Sie Ihr Kind ausdrücklich darauf hin.

Hausaufgaben und Hausaufgabenbetreuung
• Generell endet kein Unterrichtstag ohne Hausaufgabe. Sollte einmal keine schriftliche Aufgabe erteilt worden sein, so gilt grundsätzlich die Lernarbeit und Wiederholung als Pflicht. Da dem Lesen im Unterricht oft zu wenig Zeit gewährt werden kann, ist das Sinn erfassende Lesen immer eine lohnende Hausaufgabe.
• Um die Schüler/innen bei der Anfertigung der Hausaufgaben zu unterstützen, bietet die Schule mehrere Formen der Betreuung an, über die wir bereits informiert haben.
Grundschule: Mittagsbetreuung bis 14:00 Uhr (bzw. Weiterführung in der Ganztagsgruppe bis 15:30 Uhr)
Mittelschule: Offene Ganztagsgruppe Mo – Do bis 15:30 Uhr, Fr bis 14:00 Uhr
• Grundsätzlich ist jeder Schüler/ jede Schülerin verpflichtet ein Hausaufgabenheft zu führen und die Hausaufgaben darin zu vermerken. Hände und Schmierzettel sind kein geeigneter Ersatz hierfür. Die meisten Lehrkräfte benutzen das Hausaufgabenheft auch für Mitteilungen. Aussagen der Schüler/innen wie „Ich merke mir meine Hausaufgabe ohne Aufschreiben.“ mögen zwar richtig sein, wir bestehen aber als Schule trotzdem auf dem Notieren im Hausaufgabenheft, da nur so Eltern und Betreuern eine Kontrollmöglichkeit gegeben ist.
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Grund- und Mittelschule "Oberes Werntal" Poppenhausen

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