GbF
Die Gesellschaft zur beruflichen Förderung führt mit der Regel8 und Regel9 - Klasse das sog. BOP durch.
Zuständige Betreuerin:

Frau - noch offen

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BOP
BOP steht für Berufsorientierungsprogramm und besteht aus zwei Teilen. Zum einen aus einer Potentialanalyse und zum anderen aus zwei Werkstattwochen.
Am 16. Juni 2010 sind die neuen Richtlinien für die Förderung der Berufsorientierung in überbetrieblichen und vergleichbaren Berufsbildungsstätten in Kraft getreten.
Nachdem das im Jahr 2008 gestartete Pilotprogramm eine hohe Akzeptanz bei den Jugendlichen ebenso wie bei Lehrern und Ausbildern gefunden hatte, wird die Pilotphase, die bis zum 31.12.2010 laufen sollte, nunmehr vorzeitig beendet und das Förderprogramm verstetigt.
Neu ist, dass neben der praktischen Erprobung in Berufsbildungsstätten nun auch eine Potenzialanalyse Bestandteil der Förderung ist. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) finanziert die Durchführung von Potenzialanalyse und praktischer Orientierung in den Werkstätten. Das Berufsorientierungsprogramm passt sich somit nahtlos in die BMBF-Bildungsketten-Initiative ein und wird Bestandteil einer strukturierten Weiterentwicklung des Übergangssystems.
Die Arbeitsagentur kann in diesem Rahmen auch Schüler allgemein bildender Schulen durch vertiefte Berufsorientierung und Berufswahlvorbereitung fördern (Berufsorientierungsmaßnahmen).
Ziel
Jugendliche sollen rechtzeitig für das Thema "Berufswahl" aufgeschlossen und auf eine eigenverantwortliche und sachkundige Ausbildungs- und Berufsentscheidung vorbereitet werden. Durch den präventiven Charakter der Maßnahmen sollen eine realistische Ausbildungs- und Berufswahl gefördert und Fehlentscheidungen vermieden werden. Außerdem sollen die Eigenaktivität und die Eigenverantwortlichkeit bei der Berufswahl gestärkt werden.
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Grund- und Mittelschule "Oberes Werntal" Poppenhausen

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