Für die Eltern:

Umfassendes Informationsangebot für alle Mitglieder der Schulfamilie:

 

https://www.baer.bayern.de/

 

Hilfe, mein Kind hat Kopfläuse!
Merkblatt des Gesundheitsamtes Schweinfurt
unter „Infothek Gesundheitsamt“ zum Download
Mitteilungspflicht wegen Erkrankung
Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen verhindert, am Unterricht oder an einer sonstigen verbindlichen Schulveranstaltung teilzunehmen, so ist die Schule unverzüglich unter Angabe des Grundes schriftlich zu verständigen.
Im Falle fernmündlicher Entschuldigung ist die schriftliche Mitteilung innerhalb von 2 Tagen nachzureichen.
Bei unentschuldigtem Fernbleiben von Schülerinnen und Schülern muss die Schule sofort nach Unterrichtsbeginn die Erziehungsberechtigten davon in Kenntnis setzen und darauf hinweisen, dass sie für weitere Maßnahmen verantwortlich sind.
Ist eine Kontaktaufnahme mit den Erziehungsberechtigten nicht möglich, so muss die Schule entscheiden, ob und wann es gerechtfertigt ist, die örtlich zuständige Polizeidienststelle zu verständigen.
Bescheinigungen und Atteste sind erforderlich
- bei mehr als 3 Tagen: Mitteilung über die Krankheitsdauer bei Wiederbesuch der Schule,
- bei mehr als 10 Tagen: ärztliches Zeugnis kann von der Schule verlangt werden,
- bei auffälliger Häufung krankheitsbedingter Schulversäumnisse oder wenn Zweifel an der Erkrankung bestehen: ärztliches oder schulärztliches Zeugnis kann von der Schulleitung verlangt werden.
Zweifel sind vor allem dann angebracht, wenn Erkrankungen an Freitagen, Montagen und vor Ferienbeginn auftreten.
Übertragbare Krankheiten in der Wohngemeinschaft des Schülers gelten als zwingende Gründe des Fernbleibens.

Rechenschwäche

Ausführliche Informationen finden Sie unter
Mit den Durchblickern auf Entdeckertour
Sie wollen sich über das Thema "Übertritt" umfangreich informieren? Dann besuchen Sie doch einfach die Internetseite "note1plus.de".
Tolle und absolut umfangreiche Linksammlung der Edith-Stein-Schule in Rheine für Schüler, Eltern und Lehrer! Besuchen Sie die Seite " www.edelsteinschule.de/lernw/links.htm
Liste aller Schulen mit eigener Homepage!
Allgemeines:
Kindersuchmaschinen:
Computerspiele:
Wichtiger Hinweis: Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 12.05.1998 entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.
Wir haben auf unserer Page Links zu anderen Seiten im Internet gelegt.
Für all diese Links gilt: " Ich möchte ausdrücklich betonen, dass ich keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten habe. Deshalb distanziere ich mich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf meiner dieser gesamten Website inkl. aller Unterseiten. Diese Erklärung gilt für alle auf unserer Homepage ausgebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Links oder
Banner führen." (Admin - Homepage vs-poppenhausen.de)
Druckversion | Sitemap
Grund- und Mittelschule "Oberes Werntal" Poppenhausen

Anrufen