Elterninformationsveranstaltung
PDF zur Informationsveranstaltung vom 17.04.2024 von Frau Lutz
PPP 3.Klasse Elternabend 2024- April17.0[...]
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Notfall-Liste:

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Schulberatungsangebote an der Grund- und Mittelschule Poppenhausen

Die Beratungsdienste an unserer Schule in Poppenhausen legen Wert auf eine gute Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten.
Beratungsleitfaden für Eltern:
Vor der Kontaktaufnahme mit den unterschiedlichen Beratungsdiensten unserer Schule, sollte ein ausführliches Beratungsgesprächmit mit der Klassenlehrkraft geführt werden.
Auf der Basis dieses Gesprächs können weitere Schritte eingeleitet werden.
Fazit:
Beratung ist kostenlos - Beratung ist freiwillig – Beratung ist streng vertraulich – Beratung ist partnerschaftlich /auf Augenhöhe – Beratung ist Hilfe zur Selbsthilfe"Beratungslehrer", "Schulpsychologen" und der "Mobile Sonderpädagogische Dienst" (MSD) sind wichtige Instrumente zur Förderung der Schüler. Vor der Kontaktaufnahme mit diesen Diensten sollte ein ausführliches Beratungsgespräch mit dem Klassenleiter geführt werden. Nur so kann Ihr Kind effektiv gefördert werden.
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Allgemeine Informationen:
Legasthenie
Zu unterscheiden ist eine Lese- und Rechtschreibstörung (Legastenie, Dyslexie) mit teilweise hirnorganisch bedingten, gravierenden Wahrnehmungs- und Aufmerksamkeitsstörungen von einer vorübergehenden Lese- und Rechtschreibschwäche (LRS), die in mehr oder minder starker Ausprägung eine Verzögerung im individuellen Lese- und Schreiblernprozess darstellt. Zu unterscheiden sind zusätzlich Erscheinungsformen der Lese- und Rechtschreibschwäche bei Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf.
Erscheinungsbilder
Lese- und Rechtschreibstörung (Legasthenie)
Legasthenie ist eine Störung des Lesens und Rechtschreibens, die entwicklungsbiologisch und zentralnervös begründet ist. Die Lernstörung besteht trotz normaler oder auch überdurchschnittlicher Intelligenz und trotz normaler familiärer und schulischer Lernanregungen. Legasthenie ist eine nur schwer therapierbare Krankheit, die zu teilweise erheblichen Störungen bei der zentralen Aufnahme, Verarbeitung und Wiedergabe von Sprache und Schriftsprache führt. Individuelle Ausprägungen und Schweregrade dieser Lernschwierigkeit ergeben sich durch unterschiedliche Kombinationen von Teilleistungsschwächen der Wahrnehmung, der Motorik und der sensorischen Integration.
Lese- und Rechtschreibschwäche (LRS)
Im Gegensatz zur anhaltenden Lese- und Rechtschreibstörung können Schüler ein vorübergehendes legasthenes Erscheinungsbild aufweisen, das auf unterschiedliche Ursachen zurückzuführen ist.
Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf
Lese- und Rechtschreibschwächen im Rahmen einer allgemeinen Minderbegabung treten bei Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf auf, die aber nicht so schwach begabt sind, dass sie eine Schule zur individuellen Lernförderung besuchen müssten. Diese Schüler haben jedoch in allen Bereichen schulischen Lernens und Arbeitens teilweise erhebliche Schwierigkeiten, die über die gesamte Schulzeit anhalten.
Ursachen
Legasthenie
Die Beeinträchtigung oder Verzögerung beim Erlernen grundlegender Funktionen, die mit der Reifung des zentralen Nervensystems verbunden ist, hat demnach biologische Ursachen, deren Entwicklung lange vor der Geburt des Kindes angelegt oder durch eine Schädigung im zeitlichen Umkreis der Geburt bedingt ist.
LRS
Ursache dafür kann z.B. eine Erkrankung, eine besondere seelische Belastung oder ein Schulwechsel sein.
Betroffene
Legasthenie
Von Legasthenie sind rund 4 % aller Menschen betroffen.
LRS
Rund 7 bis 10 % aller Schüler im Einschulungsalter haben Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens.
Leistungsfeststellung und -bewertung
Grundsätzlich unterliegen auch Schüler mit Legasthenie oder einer Lese- und Rechtschreibschwäche den für alle Schüler geltenden Maßstäben der Leistungsbewertung. Diese kann aber aufgelockert werden, wenn ein schriftliches Gutachten vorliegt.
Legasthenie
Das Vorliegen einer Legasthenie muss durch ein schriftliches Gutachten bestätigt werden. Als ausreichende Bestätigung für das Vorliegen einer Legasthenie gelten fachärztliche Bescheinigungen, die durch einen Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie, ein Sozialpädiatrisches Zentrum oder eine andere, entsprechend aus- oder weitergebildete Fachkraft im Zusammenwirken mit einem im Schuldienst tätigen Schulpsychologen der jeweiligen Schulart erstellt sind.
LRS
Bei Schülern mit einer vorübergehenden Lese- und Rechtschreibschwäche sind die durch die Förderung erreichten Verbesserungen im Abstand von höchstens 2 Schuljahren durch den Schulpsychologen zu überprüfen.
Form und Inhalt von Leistungsfeststellungen
Legasthenie
Schüler mit einer gutachterlich festgestellten Legasthenie sind von der Teilnahme an schriftlichen Leistungserhebungen, die ausschließlich der Feststellung der Rechtschreib-kenntnisse dienen, zu befreien. Nehmen sie freiwillig teil, so erfolgt keine ziffernmäßige Leistungsbewertung, sondern eine verbale Beurteilung, die insbesondere feststellbare Lernfortschritte betont und Anregungen für weiterführende Übungen gibt.
LRS
Bei Schülern mit einer Lese- und Rechtschreibschwäche liegt es im pädagogischen Ermessen der Lehrkraft, die Leistungserhebung dem aktuellen Leistungsstand des einzelnen Schülers anzupassen, z.B. durch Verkürzung des Inhalts oder mit der Möglichkeit eines Lückendiktats. Schriftliche Probearbeiten im Rechtschreiben können ohne ziffernmäßige Benotung verbal beurteilt werden.
Leistungsbewertung
Legasthenie
Bei Schülern mit einer gutachterlich festgestellten Legasthenie entfällt eine notenmäßige Bewertung des Lesens und Rechtschreibens. Diese Bereiche fließen in die Deutschnote nicht mit ein. In das Zeugnis ist die Bemerkung aufzunehmen: "Auf Grund einer fachärztlich festgestellten Legasthenie wurden Rechtschreibleistungen nicht bewertet." Die Erziehungsberechtigten betroffener Schüler sind bei der Antragstellung auf Berücksichtigung einer gutachterlich festgestellten Legasthenie auf diese Zeugnisbemerkung hinzuweisen.
LRS
Bei Schülern mit einer Lese- und Rechtschreibschwäche können die Leistungen im Lesen und Rechtschreiben zurückhaltend gewichtet werden. In das Zeugnis ist die Bemerkung aufzunehmen: "Aufgrund einer vorübergehenden Lese- und Rechtschreibschwäche wurden die Leistungen im Lesen und Rechtschreiben zurückhaltend bewertet". Grundsätzlich darf bei diesen Schülern die Rechtschreibleistung nur bei Leistungserhebungen, die der Feststellung der Rechtschreibkenntnisse dienen (z.B. Diktate), notenmäßig bewertet werden. Bei allen anderen Arbeiten, z.B. bei Aufsätzen, Niederschriften, Protokollen, u.a. ist eine fehlerhafte Rechtschreibung zwar zu kennzeichnen, darf aber nicht in die Bewertung einfließen.
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Grund- und Mittelschule "Oberes Werntal" Poppenhausen

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